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Touristenvisa

Zuständigkeit für das gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme von Berlin, Hessen und Rheinlandpfalz.
1. Einreise ohne Visum und ohne Touristen-Karte
Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Peru, Südkorea, Uruguay.
Gültigkeit des Reisepasses bei Reiseantritt: 6 Monate.
2. Einreise mit Touristen-Karte
Andorra, Antigua/Barbuda, Aruba, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bermudas, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominika, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich einschließlich Guadeloupe, Martinique und Sankt Martin, Griechenland, Guatemala, Guyana, Honduras, Irland, Italien, Jamaika, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande einschließlich: Curacao, Bonaire und St. Maarteen, Norwegen, Österreich, Paraguay, Polen, Portugal, Russische Föderation, Rumänien, Sankt Kitts und Nevis, Sankt Lucia, Sankt Marino, Singapur, St. Vincent und Grenadine, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Surinam, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik (Tschechien), Turks and Caicos Insel, Ungarn, Venezuela, Vereinigtes Königreich (GB), Vereinigte Staaten von Amerika, einschließlich Puerto Rico, Hawaii, Sankt Croix, Sankt John, Sankt Thomas, Jungfrauinsel.
Bestellung von Touristenkarten: Bitte auf das Pdf Symbol klicken.
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Gültigkeit des Reisepasses bei Reiseantritt: 6 Monate.
3. Einreise mit Touristenvisum
Alle in Punkt 1, 2 nicht aufgeführten Länder.
Notwendige Unterlagen
1. - Auf Deutsch, Spanisch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular
Zum download des Visa-Atragsformulars (Form. 509) klicken Sie bitte hier 
2. - Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 (sechs) Monate bei Reiseantritt
3. - Buchungsnachweis für Hin- und Rückflug als Fotokopie
4. - Ablichtung der letzten Gehaltsabrechnung
5. - Ein (1) Passbild
Alle Formalitäten inklusive Visaeintragung im Reisepass können über den Postweg erledigt werden.
4. – Die Einreise von Bürgern mit deutscher Asylgenehmigung oder von im Bundesgebiet wohnenden Staatenlosen mit einer nicht nur vorübergehenden Bundesaufenthaltsbestätigung und im Besitz eines gültigen, deutschen Reisedokuments ist immer möglich, allerdings brauchen diese Bürger ein vom Konsulat erteiltes und im Reisedokument eingetragenes Touristen-Visum wie im Punkt 3. bereits erläutert.
5. – Deutsche Staatsbürger dürfen in die Dominikanische Republik zwecks Urlaub ebenfalls mit vorläufigem Reisepass einreisen. Das Dokument sollte eine Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monate bei Reiseantritt haben.
6. - Deutsche Minderjährige (unter 18) dürfen mit herkömmlichem Bundeskinderausweis mit Lichtbild in Begleitung der Eltern bzw. des Sorgeberechtigten einreisen. Ebenso dürfen Kinder ohne Elternbegleitung, jedoch mit einer schriftlichen Genehmigung der Eltern oder der Sorgepflichtperson einreisen.
Wir müssen hier betonen, dass diese schriftliche Erlaubnis im Sinne einer notariellen Erklärung mit Überbeglaubigung des dafür zuständigen Amts ( wie z.B.: Landgericht, Regierungspräsidenten oder einer anderen vergleichbaren Instanz) und anschließend mit entsprechender Übersetzung sowie Endbeglaubigung seitens des Generalkonsulats angefertigt werden muss. Es ist empfehlenswert, jedoch nicht Pflicht, bei Kindern über 12 Jahre ein Reisedokument mit Lichtbild zu benutzen.
Mail: info[at]consuldom.de
Tel: +49 (0) 40 - 47 40 84
Fax:+49 (0) 40 - 460 51 97
Adresse:
Neuer Wall 39
D-20354 Hamburg/Germany

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