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Hochzeit in der Dominikanischen Republik

Standesamtliche und kirchliche Trauung in der Dominikanischen Republik

Zur Vollziehung einer standesamtlichen Trauung in der Dominikanichen Republik benötigen Sie folgende Dokumente:

1. - Reisepass (min.6 Monate gültig).

2. - Geburtsurkunde (überbeglaubigt).

3. - Ledigkeitsbescheinigung, als Meldebestätigung, mit Angabe des Familienstandes (überbeglaubigt).

4. - Im Falle einer vollzogenen Scheidung, ist das Original Scheidungsurteil beilzulegen.

5.- Bei verwitweten Personen, Sterbeurkunde (überbeglaubigt) beifügen.

6. - Bei einer geplanten kirchlichen Trauung zusätzlich einen Taufeschein.

Sämtliche Dokumente, außer dem Taufenschein und Scheidungsurteil müssen zuvor, vom Landgericht bzw. Regierungspräsidium überbeglaubigt sein.

Anschrift:
Generalkonsulat der Dominikanischen Republik Hamburg
Neuer Wall 39
20354 Hamburg

Tel: +49 (0) 40-47 40 84
Fax:+49 (0) 40-460 51 97
info@consuldom.de

  
                 



 
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