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Legalisierung von Dokumenten

Der Amtsbereich des Generalkonsulats der Dominikanischen Republik in Hamburg umfasst laut EXEQUATUR, ausgestellt vom Senat der freien und Hansestadt Hamburg am: 17. Januar 2005 zuständig für das Gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme der Länder Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Für das europäische Ausland ist das Konsulat u. a. für Österreich, Polen, Bosnien, Bulgarien, die früheren Sowjetrepubliken, Türkei, Slowakei, Rumänien (sowie der Länder die keine Konsularische Vertretung haben) zuständig.

Legalisierung von:

Dokumente zur Verwendung in der Dominikanischen Republik

1)Pharmazeutische Zertifikate
   Markenregistrierungen
   Handelsregister
   Hersteller Erlaubniss

2)Vollmachten (Poderes)
   ASSIGNMENTS (Traspasos)
   Autorizaciones
   Anträge

3)Auszug aus dem Geburtseintrag
   Geburtsurkunden
   Abstammungsurkunden
   Ledigkeitsbeschenigung
   Scheidungsurteile
   Meldebeschenigungen
   Führungszeugnisse
   Ärztliche Atteste
   Poderes Judiciales
   Compra y Venta

Für weite Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter:

Tel.: 040 - 47 40 84 (9 bis 16 Uhr) zur Verfügung.
Fax: 040 - 460 51 97

Mail: info@consuldom.de

  
                 



 
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