 
Legalisierung von Dokumenten

Der Amtsbereich des Generalkonsulats der Dominikanischen Republik in Hamburg umfasst laut EXEQUATUR, ausgestellt vom Senat der freien und Hansestadt Hamburg am: 17. Januar 2005 zuständig für das Gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme der Länder Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Für das europäische Ausland ist das Konsulat u. a. für Österreich, Polen, Bosnien, Bulgarien, die früheren Sowjetrepubliken, Türkei, Slowakei, Rumänien (sowie der Länder die keine Konsularische Vertretung haben) zuständig.
Legalisierung von:
Dokumente zur Verwendung in der Dominikanischen Republik
1)Pharmazeutische Zertifikate
Markenregistrierungen
Handelsregister
Hersteller Erlaubniss
2)Vollmachten (Poderes)
ASSIGNMENTS (Traspasos)
Autorizaciones
Anträge
3)Auszug aus dem Geburtseintrag
Geburtsurkunden
Abstammungsurkunden
Ledigkeitsbeschenigung
Scheidungsurteile
Meldebeschenigungen
Führungszeugnisse
Ärztliche Atteste
Poderes Judiciales
Compra y Venta
Für weite Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter:
Tel.: 040 - 47 40 84 (9 bis 16 Uhr) zur Verfügung.
Fax: 040 - 460 51 97
Mail: info@consuldom.de

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