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Aufenthaltsgenehmigung

 

Eine Aufenthaltserlaubnis (Visa de Residencia) muß jeder ausländische Mitbürger, der sich länger als 2 (zwei) Monate in der Dominikanischen Republik aufhalten will, bei einem dominikanischen Generalkonsulat beantragen.

Hierzu wird das fünffach in spanischer Sprache maschinell ausgefüllte und vom Antragsteller bereits unterschriebene Antragsformular (Formulario 509 para “SOLICITUD DE VISA“) zusammen mit den unten aufgeführten Dokumenten ins Konsulat eingereicht.

Es werden folgende Dokumente und Unterlagen benötigt:

- Antragsformular 509 mit Schreibmaschine und in spanischer Sprache ausgefüllt.

- Brief an den Außenminister der Dominikanischen Republik (Secretario de Estado de Relaciones Exteriores), maschinell geschrieben, mit den Begründungen weshalb der/die Antragsteller(in) in der Dominikanischen Republik leben möchte, bzw. er/sie sich dort niederlassen wird. Es wird darin um Angaben über seine/ihre möglichen Projekte, Einwanderungsgründe, Lebensunterhalt usw, gebeten.

- Geburtsurkunde *

- Polizeiliches Führungszeugnis *

- 5 Paßfotos

- Urkunde mit aktuellen Angaben über Familienstand, gegebenenfalls Ledigkeitsbescheinigung, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners. *

- Falls Ehepartner die dominikanische Staatsbürgerschaft besitzt ist eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (Cédula de Indentidad dominicana) vorzulegen

- Aufenthalts bescheinigung *

- Ärztliches Attest

- Eidesstattliche Erklärung der Vermögensverhältnisse bzw. sog. Bonitätserklärung der Bank oder Vermögenserklärung (“Declaración jurada de Solvencia Económica“) von einer in der Dominikanischen Republik wohnenden Person des Freundeskreises bzw. von einem Familienmitglied. *

- Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern sowie Auszug aus dem Familienbuch notwendig. *

- Betreffend pensionierter Personen, muß man dem Antrag eine Erklärung oder Bestätigung des zuständigen Finanzamtes beifügen, in der die Rentenbeträge aufgeführt sind. *

- Die Vorlage einer Bürgerschaftserklärung von einer in der Dominikanischen Rep. wohnenden, verwandten Person (Freund oder Verwandten) mit örtlichem Hauseigentum, ist immer angebracht.

- Farbige Fotokopie des gesamten Reisepasses.

Diese Unterlagen müssen vom Dominikanischen Generalkonsulat in Hamburg, nach entsprechender Überbeglaubigung von dem für den Antragsteller zuständigen Land- gericht oder Regierungspräsidenten, legalisiert werden.

Die Dokumente müssen anschließend persönlich beim Außenministerium (Cancillería) in Santo Domingo abgeben werden.

(*) Diese Dokumente müssen vom Regierungspräsidium oder Landgericht überbeglaubigt werden, bevor sie beim Generalkonsulat eingereicht werden.



  
                 



 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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