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Studiumvisum

STUDIUMSVISUM (Visa de estudios) für die Dominikanische Republik

Studenten und Schüler, bei denen ein Aufenthalt in der Dominikanischen Republik länger als 2 (zwei) Monate zum Lernzweck notwendig wäre, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung befristet zunächst auf ein Jahr. Diese Aufenthaltserlaubnis soll im Sinne eines studiumsvisums (VISA DE ESTUDIOS) erteilt werden. Im Falle der deutschen Schülerinnen/Schüler bzw. Studentinnen/ Studenten kann man das Visum bei uns beantragen. Die begünstigte Person im Besitz des Visums ist, während dieses Zeitraumes, berechtigt zum unbegrenzten Eintritt und Ausreise bezüglich der Häufigkeit. Eine eventuell notwendige Aufenthaltsverlängerung kann man danach, wie bei anderen Visum-Modellen, von den zuständigen Ausländerbehörden in der Hauptstadt nach frühzeitigem Antrag erhalten.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:

1. - Antragsschreiben an den Secretario de Estado de Relaciones Exteriores (Außenminister) oder an Generalkonsul in Hamburg adressiert mit Personalien wie: Name, Vorname (n), Staatsangehörigkeit, bisherige bzw. gegenwärtige Anschrift und Schulangaben.

2. - Maschinell ausgefülltes Antragsformular 509

3.- Vier (4) Passbilder.

4.- Einschreibungsbestätigung der Schulanstalt in der Dominikanischen Republik bzw. schriftliche Erklärung der Schule über Annahme der/des Schülerin/Schülers.

5.- Geburtsurkunde.

6.- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt.

7.- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde falls der Antragssteller

verheiratet, geschieden oder verwitwet ist.

8.- Notarielle Bonitätserklärung des Antragstellers bzw. der Eltern/des Sorgeberechtigten (bei Minderjährigen) mit Angaben bzw. Begleitdokumenten über jährliche Einkommen, ev. Vermögen, Sparguthaben/Bankzeugnis etc. Es muss in dieser Erklärung die finanzielle Absicherung des Schülers/Studenten während des Aufenthaltes in der Dominikanischen Republik klar festgelegt werden.

9.- Polizeiliches Führungszeugnis (nur bei Erwachsenen und Jugendlichen über 15 J.).

10.- Gesundheitszeugnis.

11.- Reisepass mit Gültigkeit über die geplante Aufenthaltsdauer/Visumsdauer hinaus.

Alle Dokumente, außer den bereits erwähnten im Punkt 1., 2., 3., 4., 8. und 11., müssen beim Generalkonsulat in vorbeglaubigter Form vorgelegt werden . Es muss nach der amtlichen Ausstellung derselben, eine Überbeglaubigung seitens des Landgerichts, Regierungspräsidiums oder einer anderen gleichwertigen Instanz, erfolgen. Erst danach sollte man diese Unterlagen ins Konsulat zur entsprechenden Übersetzung auf spanisch und Endbeglaubigung, einsenden.

                 



 
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